Artikel 1 Des Grundgesetzes Fuer Die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Die Würde des Menschen

Der erste Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Würde des Menschen.

Unantastbarkeit der Menschenwürde

Absatz 1 des Artikels 1 besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dies bedeutet, dass die Würde des Menschen ein fundamentales Recht ist, das nicht verletzt werden darf.

Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde

Absatz 2 des Artikels 1 besagt: "Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller." Dies bedeutet, dass alle Menschen verpflichtet sind, die Würde des anderen Menschen zu respektieren und zu schützen.

Unveränderliche Grundsätze

Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Dies bedeutet, dass sie nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden können.


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